Die Verantwortlichkeiten und Aufgaben zur ordnungsgemäßen Abrechnung der Gehälter haben sich für jeden Arbeitgeber in den vergangenen Jahren erheblich verschärft. Wie kann das Gehalt steueroptimal gestaltet werden? Welche Leistungen kann ich meinen Arbeitnehmern steuerfrei zukommen lassen und wann sind Zusatzvergütungen steuerpflichtig? Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht und auch die zu beachten Vorschriften der Künstlersozialkasse, wir haben Spezialisten für die Fertigung aller Arbeiten im Zusammenhang mit der Gehaltsabrechnung. Von der Einholung der Betriebsnummer bei der erstmaligen Beschäftigung von Arbeitnehmern bis zur Betreuung der laufenden Prüfungen durch die Finanzämter und Sozialversicherungsträger übernehmen wir alle anfallenden Aufgaben fach-und termingerecht.
Unsere Betreuung umfasst auch die steuerliche Beratung bei der Gestaltung der Arbeitsverträge. Wir weisen auf die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Haftungsfallen hin und überprüfen laufend in Abstimmung mit den für die Buchhaltung und Jahresabschlusserstellung verantwortlichen Kollegen die betrieblichen Vorgänge auf ihre Relevanz für den Bereich der Gehaltsabrechnung.
Im Bereich der Vorbereitung der Daten für die Abrechnung bieten wir verschiedene Alternativen der Datenübermittlung oder der Erfassung der Daten auf Seiten des Arbeitgebers. Ebenso vielseitig sind die Wege der Auswertung. Die Bereitstellung der Überweisungsbeträge direkt an die Kreditinstitute ist möglich, ebenso der vollelektronische Versand der Auswertungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Nur die Arbeiten zur Fertigung von Baulohnabrechnungen werden von uns an versierte Partner übermittelt, alle anderen Gehälter werden mit dem in Deutschland führenden Programm DATEV mit unseren eigenen Fachkräften abgerechnet.