Die Betreuung unserer Geschäftskunden ist speziell auf die verschiedenen Gesellschaftsformen abgestimmt.
Einzelkaufleute/Freiberufler
Unsere Beratung beginnt bei der steuerlichen Gründung und Anmeldung der freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit. Bereits an dieser Stelle können die Weichen für eine steueroptimale Entwicklung gelegt werden. Im Bereich der Buchhaltung sehen wir uns als Berater. Die „Black-box-Methode" ist nicht unsere Sache! Wir unterstützen unsere Mandanten in den unterschiedlichen modernen Methoden der Buchhaltung, von der einfachen Excel-Liste über Vereinbarungen zum Einlesen der Bankdaten bis zur Einrichtung einer WTS-Lösung für die Fertigung der Buchhaltungen. Für jede Größe und für jede Entwicklungsstufe des Unternehmens gibt es die richtige Lösung.
Die Fertigung der Einnahme-Überschussrechnungen bzw. der Jahresabschlüsse erfolgt in Abstimmung mit den Mandanten, dabei achten wir auf Termintreue und stimmen die Ergebnisse auch unter Ratingaspekten zur Vorlage bei Kreditinstituten ab.
Personengesellschaften
GbR, OHG oder GmbH & Co KG, jede Gesellschaftsform hat seine handels- und steuerrechtlichen Besonderheiten. Wir beraten bei der Gründung, anlässlich der Neuaufnahme oder des Ausscheidens von Gesellschaftern, führen die Kapitalkonten nach den Vereinbarungen des Gesellschaftsvertrags und ermitteln die handels- und steuerrechtlichen Ergebnisse auch unter Einbeziehung zu erstellender Ergänzungs- und Sonderbilanzen.
Kapitalgesellschaften
Wir beraten bei der Gründung von Kapitalgesellschaften und arbeiten dort eng mit dem Notar zusammen. Mit dem Geschäftsführer ermitteln wir in allen Phasen der Gesellschaft die optimale Gestaltung der laufenden Betreuung. Gerne erstellen wir die laufende Buchführung, können aber im Rahmen der Entwicklung der Gesellschaft auch andere Modelle anbieten, die mehr Verantwortung und damit auch wirtschaftliche Analyse- und Auswertungsarbeiten auf die Unternehmen verlagern. Mit einer kostengünstigen WTS-Lösung bieten wir dem Unternehmen eine EDV-Plattform, mit dem die Buchhaltung im eigenen Haus erstellt werden kann, die Datensicherung und die Datenaufbereitung aber in unseren Händen bleibt. Zeitgleich ist die Kontrolle der Buchhaltung durch uns gewährleistet, in besonderen Fällen kann die Arbeit jederzeit wieder an uns übertragen werden.
Bei der Erstellung der Jahresabschlüsse werden die handelsrechtlichen Vorschriften beachtet und zur Vorlage beim Finanzamt Überleitungsrechnungen zur steuerlichen Gewinnermittlung erstellt. Die Übermittlung der Jahresabschlüsse an den elektronischen Bundesanzeiger ist ebenso gewährleistet wie die ab den Jahresabschlüssen für 2013 geforderte Übermittlung der Bilanzen in elektronischer Form an die Finanzverwaltung.
Die steuerliche Beratung der von uns betreuten Unternehmen erfolgt in allen Steuerarten, also neben den Ertragsteuern auch im Bereich der Verkehrssteuern. Die Vertretung gegenüber der Finanzverwaltung gilt im laufenden Geschäftsverkehr, Betriebsprüfungen werden vorbereitet und laufend betreut, bei kleineren Gesellschaften können wir auch einen Raum für die Durchführung der Prüfung in unseren Räumen zur Verfügung stellen.